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Die ARGE beST begrüsst Sie auf der Infoplattform Kehricht- und Grüngutsammlung.

Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Kehrichtsammlung

Gall Tel. 041 914 60 84

www.gall-lu.ch

WICHTIG:

Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhalten der Rahmenbedingungen, Anforderungen an die Zufahrt, Gestaltung der Bereitstellungsplätze bei allfälligen Schäden durch den beauftragten Entsorger sämtliche Haftungsansprüche abgelehnt werden.

1. Beschrieb

Unter Normcontainer werden «Abfall- und Wertstoffbehälter» aus Kunststoff gemäss europäischer Norm EN 840 verstanden, die an die Schüttvorrichtung der Sammelfahrzeuge angedockt werden können.

2. Rahmenbedingungen

  • Der Einsatz von Normcontainer kann bei Liegenschaften bzw. Überbauungen ab 6 bis 50 Wohneinheiten von Gall verfügt werden.
  • Hauskehricht kann in Normcontainern (ohne Datenchip) mittels Gebührenmarkensäcken oder in Normcontainern über Gewichtsgebühr (mit Datenchip) entsorgt werden.
  • Container-Bereitstellungsplätze an den Sammelrouten müssen an den Sammeltagen hindernis-, schnee- und eisfrei sein.
  • Die Normcontainer auf Bereitstellungsplätzen müssen am jeweiligen Sammeltag ab 07:00 Uhr bis zur Leerung frei zugänglich sein.
  • Gall und der beauftragte Entsorger nehmen keine Schlüssel entgegen. Entsorgungsräume innerhalb von Gebäuden (Wohn- / Gewerbehäuser, Autoeinstellhallen usw.) müssen einen separaten, direkten, unverschlossenen Zugang für die Sammmelteams haben.
 

3. Anforderungen an die Zufahrt

  • Lichtmass: Breite mindestens 3.80 m, Höhe 4.00 m.
  • Befestigt: Belastbarkeit mindestens 26 Tonnen.
  • Steigungen über 15% werden nicht befahren.
  • Fahrverbote werden nur mit entsprechender Bewilligung befahren.
  • Aus Sicherheitsgründen finden keine Rückwärtsfahrten statt.
  • Sackgassen werden nur befahren, wenn am Ende der Sackgasse eine Wendemöglichkeit (Wendehammer, -schleife, – nische etc.) besteht.
  • Pläne von Wendemöglichkeiten müssen immer von Gall geprüft und freigegeben werden.
 

4. Gestaltung der Bereitstellungsplätze

  • Die Bordsteinkannten müssen abgesenkt sein.
  • Sie sind befestigt, eben und mit einem allseitigen Gefälle von max. 5% auszugestalten.
  • Sie müssen von der Sammelroute gut sichtbar und nicht weiter als 5.00 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.
  • Sie weisen einen hindernisfreien und frei zugänglichen Verbindungsweg zum Sammelfahrzeug von mind 1.50 m Breite auf.
  • Fassade, Palisanden und Zäune müssen so geschützt sein, dass sie durch den Umschlag der Container keinen Schaden nehmen können.

1. Beschrieb

Normcontainer gemäss europäischer Norm EN 840 werden mit einer Liftanlage im Untergrund deponiert. Der Kehricht kann über separate Säulen mit Zugangssystemen eingeworfen werden.

Für den Kehricht sind beide Gebührenmodelle einsetzbar (Gebührenmarkensack und Gewichtsgebühr).

2. Rahmenbedingungen

  • Normcontainer, Liftanlage und Einwurfssäule sind im Eigentum der Liegenschaftsbesitzer. Die Liegenschaftsbesitzer tragen die Verantwortung für Sicherheit, Betrieb und Unterhalt des Unterflursystems. Die Gewährleistung des Zugangssystems und die Sicherstellung des Kinderschutzes an den Einwurfsäulen liegt in der Verantwortung der Liegenschaftsbesitzer.
  • Die Installations- und Unterhaltskosten des Systems müssen von den Liegenschaftsbesitzern getragen werden.
  • Die Entsorgung erfolgt mittels Gall-Kehrichtfahrzeug auf der normalen Sammeltour (gemäss Abfallkalender der Gemeinde).
  • Container-Bereitstellungsplätze an den Sammelrouten müssen an den Sammeltagen hindernis-, schnee- und eisfrei sein.
  • Normcontainer-Unterflursysteme müssen am jeweiligen Sammeltag ab 07:00 Uhr bis zur Leerung hochgefahren bereitstehen.
  • Die Liftanlagen werden nicht vom Sammelteam bedient (anheben/versenken).
 

3. Anforderungen an die Zufahrt

  • Lichtmass: Breite mindestens 3.80 m, Höhe 4.00 m.
  • Befestigt: Belastbarkeit mindestens 26 Tonnen.
  • Steigungen über 15% werden nicht befahren.
  • Fahrverbote werden nur mit entsprechender Bewilligung befahren.
  • Aus Sicherheitsgründen finden keine Rückwärtsfahrten statt.
  • Sackgassen werden nur befahren, wenn am Ende der Sackgasse eine Wendemöglichkeit (Wendehammer, -schleife, – nische etc.) besteht.
  • Pläne von Wendemöglichkeiten müssen immer von Gall geprüft und freigegeben werden.

 

4. Gestaltung der Bereitstellungsplätze

  • Die Bordsteinkannten müssen abgesenkt sein.
  • Sie sind befestigt, eben und mit einem allseitigen Gefälle von max. 5% auszugestalten.
  • Sie müssen von der Sammelroute gut sichtbar und nicht weiter als 5.00 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.
  • Sie weisen einen hindernisfreien und frei zugänglichen Verbindungsweg zum Sammelfahrzeug von mind 1.50 m Breite auf.
  • Fassade, Palisanden und Zäune müssen so geschützt sein, dass sie durch den Umschlag der Container keinen Schaden nehmen können.

Die Abfuhrtage der verschiedenen Gemeinden finden Sie hier:

Die Abfallbereitstellung hat an Sammeltagen bis spätestens 07:00 Uhr zu erfolgen.

Bedient durch die

Sursee / Surental

Bedient durch die

Willisau / Luthertal

Bitte beachten Sie die betreffend Verschiebedaten die offiziellen Abfallkalender Ihrer Wohngemeinde.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Das Formular für die Chip-Bestellung (Kehrichtcontainer) finden Sie auf der Webseite vom Gall.

Klicken Sie hier für die Weiterleitung zu Gall.

Betrifft nur Standorte in Sursee oder Grosswangen.

Senden Sie uns bitte Ihre Koordinaten per E-Mail an: kommunal@beck.swiss

Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte teilen Sie uns das gewünschte Modell (Grösse, Farbe und Anzahl) per E-Mail an kommunal@beck.swiss mit.

Kunststoffcontainer: 140 L, 240 L, 770 L in den Farben grün, hellgrau oder braun.

Gerne stellen wir Ihnen unser Angebot zu.

Mögliche Gründe weshalb der Abfall nicht mitgenommen wurde:

  • war nicht rechtzeitig (spätestens 07:00 Uhr) bereitgestellt
  • war nicht gemäss den Rahmenbedingungen bereitgestellt (mehr als 5.00 m vom Fahrbahnrand entfernt, nicht sichtbar)
  • Kehrichtsäcke haben keine oder zu wenige Gebührenmarken
 

Bitte beachten Sie, dass die Tourenabläufe (Sursee / Surental   Willisau / Lutherntal) überarbeitet wurden und die Sammlung unter Umständen zu anderen Zeiten wie bisher erfolgen.

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail kommunal@beck.swiss an uns wenden.

Mögliche Gründe weshalb der Container nicht geleert wurde:

  • war nicht rechtzeitig (spätestens 07:00 Uhr) bereitgestellt
  • war nicht gemäss den Rahmenbedingungen bereitgestellt (mehr als 5.00 m vom Fahrbahnrand entfernt, Zugänglichkeit mit mind. 1.50 m Breite war nicht gegeben, Container verschlossen)
  • Kehrichtsäcke haben keine oder zu wenige Gebührenmarken
  • Container überfüllt (Deckel muss geschlossen sein) oder Container zu schwer
  • Container defekt (bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf)
  • Gewichtscontainer mit defektem oder veraltetem Transponder 
 

Bitte beachten Sie, dass die Tourenabläufe (Sursee / Surental   Willisau / Lutherntal) überarbeitet wurden und die Sammlung unter Umständen zu anderen Zeiten wie bisher erfolgen.

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail kommunal@beck.swiss an uns wenden.

Mögliche Gründe weshalb der Container nicht geleert wurde:

  • Lifter war nicht rechtzeitig (spätestens 07:00 Uhr) hochgefahren
  • war zugeparkt
  • Kehrichtsäcke haben keine oder zu wenige Gebührenmarken
  • Container defekt (bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf)
  • Gewichtscontainer mit defektem oder veraltetem Transponder
 

Bitte beachten Sie, dass die Tourenabläufe (Sursee / Surental   Willisau / Lutherntal) überarbeitet wurden und die Sammlung unter Umständen zu anderen Zeiten wie bisher erfolgen.

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail kommunal@beck.swiss an uns wenden.

Die Kinshofer-Unterflurcontainer (UFC) werden mit einem Kranfahrzeug geleert und nicht mit der Regeltour geleert.

Ist der UFC überlaufen und es liegen Kehrichtsäcke neben der Einwurfsäule?

Bitte überprüfen Sie, ob das Schloss zugefroren ist, oder ein Sack in der Einwurfsäule feststeckt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail kommunal@beck.swiss an uns wenden.